Wohnmobil und Wohnwagen zulassen: Unterlagen, Saisonkennzeichen, Wohnmobilzulassung

Welche Unterlagen die Zulassungsstelle verlangt, was es kostet, wann sich ein Saisonkennzeichen lohnt und wie ein Selbstausbau zur Wohnmobilzulassung kommt.

Stand 13.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Alkoven-Wohnmobil auf einer Landstraße neben einem blühenden Rapsfeld
Alkoven-Wohnmobil auf einer Landstraße neben einem blühenden Rapsfeld

Wohnmobil und Wohnwagen werden zugelassen wie jedes andere Fahrzeug: bei der Zulassungsbehörde deines Wohnorts, mit Versicherungsbestätigung, Fahrzeugpapieren und Bankverbindung für die Kfz-Steuer. Besonders sind zwei Fragen. Erstens, ob ein Saisonkennzeichen passt, das Steuer und Versicherung spart, das Fahrzeug aber für die Ruhemonate von der Straße verbannt. Zweitens, wie ein selbst ausgebauter Transporter die Eintragung als Wohnmobil bekommt.

Was du für die Zulassung brauchst

Zuständig ist nach § 75 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Behörde deines Wohnorts, bei mehreren Wohnungen die der Hauptwohnung. Welche Angaben und Nachweise nötig sind, regelt § 6 FZV. In der Praxis bringst du mit:

  • Ausweis. Die Behörde erfasst Name, Geburtsdaten und Anschrift des Halters.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, den früheren Fahrzeugbrief. Bei einem Gebrauchten zusätzlich Teil I, also den Fahrzeugschein.
  • Bei Erstzulassung die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (CoC). Das erledigt bei Neufahrzeugen meist der Händler.
  • Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer bekommst du von deinem Kfz-Versicherer. Auch der Wohnwagen braucht eine eigene Haftpflichtversicherung und eine eigene eVB-Nummer.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Ohne Lastschriftmandat wird nicht zugelassen, und es dürfen keine Steuerrückstände bestehen (§ 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz).
  • Letzter HU-Bericht bei Gebrauchtfahrzeugen. Die Behörde will in der Regel sehen, dass die Hauptuntersuchung gültig ist.
  • Bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Bei Wohnmobil und Wohnwagen kommt beim Gebrauchtkauf noch etwas dazu, das die Zulassungsstelle nicht verlangt, das du aber brauchst: die Bescheinigung über die Gasprüfung. Ohne gültigen Nachweis darf die Gasanlage nicht betrieben werden. Mehr dazu im Beitrag zur Gasprüfung.

Was es kostet

Die Gebühren der Behörde sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt (Stand Oktober 2026):

Vorgang Am Schalter Online
Zulassung 30,00 € 12,80 €
Außerbetriebsetzung 15,90 € 2,10 €
Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 € zusätzlich 10,20 €

Dazu kommen die Schilder selbst, die du beim Schilderpräger kaufst. PiNCAMP nennt dafür etwa 20 bis 40 Euro für zwei Schilder, je nach Region (Stand 2024). Ein Wohnwagen braucht nur ein Schild. Die Online-Zulassung über das Portal deiner Behörde setzt einen Ausweis mit Online-Funktion voraus. Ob sie für deinen Fall angeboten wird, steht auf der Seite deiner Zulassungsstelle.

Saisonkennzeichen: Die Regeln

Ein Saisonkennzeichen trägt hinter der Erkennungsnummer zwei Zahlen für den ersten und den letzten Monat, in denen das Fahrzeug fahren darf, zum Beispiel 04 und 10 für April bis Oktober. Nach § 10 Absatz 3 FZV gilt:

  • Der Betriebszeitraum wird in vollen Monaten festgelegt.
  • Er umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate.
  • Er wiederholt sich jedes Jahr, ohne dass du erneut zur Behörde musst.
  • Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden.

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Ein Wohnmobil mit abgelaufener Saison darf nicht vor dem Haus an der Straße stehen und auch nicht auf einem öffentlichen Parkplatz. Du brauchst ein eigenes Grundstück, einen gemieteten Platz oder eine Halle. Welche Möglichkeiten es gibt, steht im Beitrag Unterstellen: Carport, Zeltgarage, Baugenehmigung.

Steuer und Versicherung

Die Kfz-Steuer fällt nur für den Zulassungszeitraum an. Ein Beispiel mit den Sätzen aus dem Gesetz: Ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen und Schadstoffklasse S 4 oder besser kostet im ganzen Jahr 240 Euro. Bei sieben Monaten Saison sind es rund 140 Euro. Beim Wohnwagen ist die Ersparnis kleiner, weil die Steuer ohnehin niedrig ist: 7,46 Euro je angefangene 200 Kilogramm, höchstens 373,24 Euro im Jahr. Die ganze Rechnung steht im Beitrag Kfz-Steuer für Wohnmobil und Wohnwagen.

Mehr Geld steckt meist in der Versicherung, denn auch der Beitrag wird in der Regel nur für die Saisonmonate berechnet. Für die Ruhezeit bieten Versicherer eine Ruheversicherung an, die das abgestellte Fahrzeug weiter gegen bestimmte Schäden schützt. Umfang und Bedingungen unterscheiden sich. Lies nach, was dein Vertrag über den Abstellort verlangt und ob eine kurze Saison deine Schadenfreiheitsklasse beeinflusst. Darauf geht der Beitrag Wohnmobil-Versicherung ein.

Hauptuntersuchung in der Ruhezeit

Fällt die Hauptuntersuchung in einen Monat außerhalb der Saison, musst du nicht verbotenerweise zur Prüfstelle fahren. Nach Nummer 2.6 der Anlage VIII zur StVZO ist die Untersuchung dann im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Schieb sie nicht weiter hinaus, sonst gilt die HU als überzogen. Die Fristen selbst stehen im Beitrag Hauptuntersuchung. Die Gasprüfung läuft unabhängig davon alle 24 Monate ab Prüfdatum.

Für wen es sich lohnt

Ein Saisonkennzeichen passt, wenn drei Dinge zusammenkommen: Du hast einen privaten Stellplatz, du fährst im Winter sicher nicht, und du brauchst das Fahrzeug in der Ruhezeit auch nicht für Werkstattfahrten. Es passt nicht, wenn du spontan zum Wintercamping oder über Silvester wegwillst oder wenn das Fahrzeug mangels Stellplatz an der Straße steht. Eine Verlängerung für ein einzelnes Wochenende gibt es nicht. Du kannst den Zeitraum nur bei der Behörde ändern lassen, mit neuen Schildern und neuer Gebühr.

Wer unsicher ist, wählt den Zeitraum lieber einen Monat länger. Der März und der November kosten wenig Steuer, retten aber die erste Frühjahrstour und die Fahrt zum Winterlager.

Wechselkennzeichen: Selten eine Lösung

Mit einem Wechselkennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge desselben Halters ein Kennzeichen. Nach § 9 FZV müssen beide zur selben Fahrzeugklasse gehören, zugelassen sind die Klassen M1, L und O1. Nur das Fahrzeug, an dem das Kennzeichen vollständig angebracht ist, darf fahren oder auf öffentlichen Straßen stehen. Das andere braucht in dieser Zeit einen privaten Platz. Ein Wechselkennzeichen kann außerdem nicht als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Ob dein Wohnmobil zur Klasse M1 gehört, steht in Feld J der Zulassungsbescheinigung. Die Klasse O1 umfasst nur leichte Anhänger bis 750 Kilogramm, die meisten Wohnwagen fallen also heraus.

Wohnmobilzulassung für den Selbstausbau

Ein ausgebauter Kastenwagen ist nicht automatisch ein Wohnmobil. Solange in den Papieren „Lkw“ oder „Pkw“ steht, wird er so behandelt. Die Eintragung als Wohnmobil hat handfeste Folgen:

  • Steuer. Wohnmobile werden nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert. Steuerlich gilt als Wohnmobil, was die Zulassungsbehörde als solches führt.
  • Tempo. Über 3,5 bis 7,5 Tonnen sind 100 km/h auf der Autobahn nur erlaubt, wenn das Fahrzeug in den Papieren als Wohnmobil bezeichnet ist. Sonst bleibt es bei 80.
  • Lkw-Maut. Über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse müssen als Lkw zugelassene Camper im Zweifel nachweisen, dass sie nicht dem Güterverkehr dienen.
  • Versicherung. Die Tarife unterscheiden sich je nach eingetragener Fahrzeugart.

Was ein Wohnmobil ausmacht

Die Definition steht im EU-Recht (Verordnung 2018/858). Ein Wohnmobil hat mindestens:

  1. Sitze und einen Tisch,
  2. Schlafgelegenheiten, die auch durch Umbau der Sitze entstehen dürfen,
  3. eine Kochmöglichkeit,
  4. Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausstattung muss im Wohnbereich fest angebracht sein, nur der Tisch darf leicht entfernbar sein. Eine Mindeststehhöhe oder ein Flächenanteil steht in der EU-Definition nicht. Der TÜV-Verband nennt in seinem Merkblatt weitere Anforderungen, unter anderem einen fest verbauten Kocher mit Hitzeschutz der Umgebung, abgerundete Kanten, formschlüssig verriegelte Türen und Schränke sowie schwer entflammbare Werkstoffe. Eine lose Campingbox mit Gaskartuschenkocher im Kofferraum reicht also nicht.

Der Weg zur Eintragung

  1. Sprich vor dem Ausbau mit einem Prüfingenieur von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Er sagt dir, was er sehen will. Nachträglich umzubauen ist teurer.
  2. Lass Gasanlage und 230-Volt-Installation vom Fachbetrieb einbauen oder abnehmen. Für die Gasanlage brauchst du die Prüfung nach G 607.
  3. Lass das fertige Fahrzeug wiegen. Mit dem Ausbau steigt das Leergewicht, und die Zuladung muss noch für Personen und Gepäck reichen.
  4. Der amtlich anerkannte Sachverständige erstellt ein Gutachten.
  5. Mit dem Gutachten gehst du zur Zulassungsbehörde und lässt die Fahrzeugart ändern.
  6. Melde die Änderung deinem Versicherer.

Was der Ausbau an Gewicht kostet, kannst du vorab mit dem Zuladungsrechner abschätzen.

Häufige Fragen

Wie lange muss ein Saisonkennzeichen mindestens gelten?

Der Betriebszeitraum wird in vollen Monaten festgelegt und muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen. Er gilt jedes Jahr wieder, bis du ihn ändern lässt.

Darf ein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen im Winter an der Straße stehen?

Nein. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden. Du brauchst einen privaten Stellplatz.

Was passiert, wenn die HU in die Ruhezeit fällt?

Dann musst du die Hauptuntersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen lassen. Das steht in Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Was kostet die Zulassung eines Wohnmobils?

Die Gebühr der Zulassungsbehörde ist bundesweit geregelt und für die Online-Zulassung niedriger als am Schalter. Dazu kommen die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen.

Wann gilt ein ausgebauter Kastenwagen als Wohnmobil?

Wenn er fest eingebaut Sitze und Tisch, Schlafplätze, eine Kochmöglichkeit und Stauraum hat und ein Sachverständiger das begutachtet hat. Eine Mindeststehhöhe steht in der EU-Definition nicht.

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