Kfz-Steuer für Wohnmobil und Wohnwagen: Sätze, Rechenweg und zwei Beispiele

Wohnmobile werden nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert, Wohnwagen nur nach Gewicht. Die Sätze, der Rechenweg und zwei durchgerechnete Beispiele.

Stand 13.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Hellblauer Oldtimer mit kleinem Wohnwagen auf einem Feldweg
Hellblauer Oldtimer mit kleinem Wohnwagen auf einem Feldweg

Ein Wohnmobil wird in Deutschland nicht nach Hubraum und CO2-Ausstoß besteuert wie ein Pkw, sondern nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse. Für ein übliches Fahrzeug mit 3,5 Tonnen und Schadstoffklasse S 4 oder besser sind das 240 Euro im Jahr. Ein Wohnwagen kostet 7,46 Euro je angefangene 200 Kilogramm, bei 1.300 Kilogramm also 52,22 Euro im Jahr (Stand Oktober 2026, § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz).

So wird das Wohnmobil besteuert

Grundlage ist § 9 Abs. 1 Nr. 2a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Die Steuer wird je 200 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht „oder einem Teil davon“ berechnet. Das heißt: Jede angefangene 200-Kilogramm-Stufe zählt voll. Der Satz hängt von der Schadstoffklasse ab, die die Zulassungsbehörde festgestellt hat.

Schadstoffklasse bis 2.000 kg, je 200 kg über 2.000 kg, je 200 kg Höchstbetrag im Jahr
S 4 oder besser 16 € 10 € 800 €
S 2 oder S 3 24 € 10 € 1.000 €
S 1 oder schlechter 40 € 10 € bis 5.000 kg, 15 € bis 12.000 kg, 25 € darüber keiner

Zwei Dinge fallen in der Tabelle auf. Erstens unterscheiden sich die Gruppen nur in den ersten 2.000 Kilogramm. Darüber kostet jede Stufe 10 Euro, außer bei sehr schweren und sehr alten Fahrzeugen. Zweitens hat die teuerste Gruppe keinen Deckel.

Welche Schadstoffklasse dein Fahrzeug hat, steht verschlüsselt in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wohnmobile mit Erstzulassung ab dem 1. September 2018 fallen laut ADAC in die beste Klasse und damit in den günstigsten Tarif.

Der Gesetzestext ist an einer Stelle missverständlich: Er nennt S 1 zunächst zusammen mit S 2 und S 3, ordnet die Klasse dann aber seit dem 1. Januar 2010 der teuersten Gruppe zu. Zoll und ADAC führen S 1 entsprechend in der 40-Euro-Gruppe.

Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht

Gerechnet wird mit dem zulässigen Gesamtgewicht aus den Papieren, nicht mit dem Leergewicht und nicht mit dem, was die Waage zeigt. Ein leer gefahrenes Wohnmobil kostet dieselbe Steuer wie ein voll beladenes.

Beispiel 1: Wohnmobil mit 3.500 kg, Schadstoffklasse S 4 oder besser

  1. Die ersten 2.000 Kilogramm sind zehn Stufen zu je 200 Kilogramm. Zehn mal 16 Euro ergibt 160 Euro.
  2. Es bleiben 1.500 Kilogramm. Das sind sieben volle Stufen und eine angefangene, also acht Stufen. Acht mal 10 Euro ergibt 80 Euro.
  3. Zusammen: 240 Euro im Jahr.

Dasselbe Fahrzeug mit S 2 oder S 3 kostet 320 Euro (zehn mal 24 Euro plus 80 Euro), mit S 1 oder schlechter 480 Euro (zehn mal 40 Euro plus 80 Euro).

Weil jede angefangene Stufe zählt, kostet ein Wohnmobil mit 3.500 Kilogramm genauso viel wie eines mit 3.600 Kilogramm. Die ADAC-Tabelle weist beide Gewichte mit demselben Betrag aus.

Beispiel 2: Aufgelastetes Wohnmobil mit 4.250 kg, Schadstoffklasse S 4 oder besser

  1. Die ersten 2.000 Kilogramm: wieder 160 Euro.
  2. Es bleiben 2.250 Kilogramm. Das sind elf volle Stufen und eine angefangene, also zwölf Stufen. Zwölf mal 10 Euro ergibt 120 Euro.
  3. Zusammen: 280 Euro im Jahr.

Der Sprung von 3,5 auf 4,25 Tonnen kostet bei der Steuer also 40 Euro im Jahr. Die Steuer ist damit der kleinste Posten, wenn du über eine höhere Gewichtsklasse nachdenkst. Was sich sonst ändert, steht im Beitrag Wohnmobil bis oder über 3,5 Tonnen, die Wege dorthin im Beitrag zum Auflasten.

Weitere Werte zum Abgleich

Die folgenden Beträge stammen aus der ADAC-Tabelle (Stand 13.10.2025) und lassen sich mit dem Rechenweg oben nachvollziehen.

Zulässiges Gesamtgewicht S 4 oder besser S 2 oder S 3 S 1 oder schlechter
2,8 t 200 € 280 € 440 €
3,5 t 240 € 320 € 480 €
4,0 t 260 € 340 € 500 €
5,0 t 310 € 390 € 550 €
6,0 t 360 € 440 € 625 €
7,6 t 440 € 520 € 745 €

Der Irrtum mit der Stehhöhe

In vielen Ratgebern steht bis heute, ein Fahrzeug werde steuerlich nur dann als Wohnmobil behandelt, wenn es an Kochstelle und Spüle eine Stehhöhe von 1,70 Metern hat und der Wohnteil den größeren Teil der Bodenfläche einnimmt. Das stimmt nicht mehr.

Die Kriterien stammen aus einer früheren Sonderdefinition im Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 2 Abs. 2b alter Fassung). In der geltenden Fassung steht an dieser Stelle „weggefallen“. Heute gilt § 2 Abs. 2 Nr. 2: Für Fahrzeugklassen und Aufbauarten sind die Feststellungen der Zulassungsbehörde verbindlich. Steuerlich ist also ein Wohnmobil, was verkehrsrechtlich als Wohnmobil zugelassen ist.

Was die Zulassung als Wohnmobil verlangt, regelt das EU-Recht. Nötig sind Sitze und Tisch, Schlafgelegenheiten (die auch durch Umbau der Sitze entstehen dürfen), eine Kochmöglichkeit und Stauraum, alles fest im Wohnbereich angebracht. Der Tisch darf leicht entfernbar sein. Eine Stehhöhe oder ein Flächenanteil stehen in dieser Definition nicht.

Für dich heißt das:

  • Ein Campingbus mit Aufstelldach oder ein niedriger Kastenwagen kann als Wohnmobil besteuert werden, wenn er als Wohnmobil eingetragen ist.
  • Ist ein Campingbus dagegen als Pkw zugelassen, wird er auch als Pkw besteuert, also nach Hubraum und CO2-Wert. Das kann teurer oder günstiger sein als der Wohnmobiltarif.
  • Bei einem Selbstausbau entscheidet die Begutachtung durch den Sachverständigen und der Eintrag bei der Zulassungsstelle, nicht das Maßband des Finanzamts. Sprich den Ausbau vorher mit dem Prüfer ab. Mehr dazu im Beitrag Zulassen, Saisonkennzeichen, Wohnmobilzulassung.

So wird der Wohnwagen besteuert

Für Anhänger gilt § 9 Abs. 1 Nr. 5: 7,46 Euro je 200 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht oder einen Teil davon, höchstens 373,24 Euro im Jahr. Eine Schadstoffklasse gibt es beim Anhänger nicht.

Zulässiges Gesamtgewicht Stufen Steuer im Jahr
750 kg 4 29,84 €
1.000 kg 5 37,30 €
1.300 kg 7 52,22 €
1.500 kg 8 59,68 €
1.800 kg 9 67,14 €
2.000 kg 10 74,60 €

Eine Besonderheit nennt der Zoll: Bei Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern, und das sind Wohnwagen, wird das zulässige Gesamtgewicht für die Steuer um die Stützlast vermindert. Liegt dein Wohnwagen knapp über einer 200-Kilogramm-Grenze, kann der Steuerbescheid deshalb eine Stufe niedriger ausfallen als in der Tabelle. Verbindlich ist der Bescheid des Hauptzollamts.

Saisonkennzeichen, Oldtimer, Auflastung

  • Saisonkennzeichen: Die Steuer fällt nur für den Zulassungszeitraum an. Der Zeitraum umfasst volle Monate, mindestens zwei und höchstens elf. Ein Wohnmobil mit 240 Euro Jahressteuer und einer Saison von April bis Oktober kostet rechnerisch sieben Zwölftel davon, also 140 Euro. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug weder fahren noch auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
  • H-Kennzeichen: Für Oldtimer gilt laut ADAC ein Pauschalbetrag von 191,73 Euro im Jahr. Bei alten Wohnmobilen mit schlechter Schadstoffklasse ist das meist deutlich weniger als der Gewichtstarif.
  • Auflastung: Steigt das zulässige Gesamtgewicht, steigt die Steuer mit. Je angefangene 200 Kilogramm sind es oberhalb von 2.000 Kilogramm 10 Euro mehr im Jahr.
  • Ablastung: Umgekehrt spart jede Stufe weniger 10 Euro. Als Sparmodell taugt das nicht, weil dir die Zuladung fehlt. Ob dein Fahrzeug Reserve hat, zeigt der Zuladungsrechner.

Wer die Steuer festsetzt und wann sie fällig wird

Zuständig ist der Zoll, genauer das Hauptzollamt. Bei der Zulassung gibst du ein Lastschriftmandat ab, danach kommt der Steuerbescheid. Prüfe im Bescheid drei Angaben: Fahrzeugart (Wohnmobil), zulässiges Gesamtgewicht und Schadstoffklasse. Stimmt eine davon nicht mit den Papieren überein, ist der Betrag falsch. Bei einem Gebrauchtkauf lohnt der Blick besonders, wenn das Fahrzeug früher auf- oder abgelastet wurde.

Die Steuer ist nur ein Teil der Fixkosten. Was im Jahr zusammenkommt, steht im Beitrag zu den Unterhaltskosten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen?

Mit Schadstoffklasse S 4 oder besser sind es 240 Euro im Jahr. Ältere Fahrzeuge mit S 2 oder S 3 kosten 320 Euro, Fahrzeuge mit S 1 oder schlechter 480 Euro.

Muss ein Wohnmobil eine Stehhöhe von 1,70 Metern haben, um als Wohnmobil besteuert zu werden?

Nein. Diese frühere Sonderregel im Kraftfahrzeugsteuergesetz ist weggefallen. Heute zählt, ob die Zulassungsbehörde das Fahrzeug als Wohnmobil eingetragen hat.

Was kostet ein Wohnwagen an Kfz-Steuer?

7,46 Euro je angefangene 200 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht, höchstens 373,24 Euro im Jahr. Die Schadstoffklasse spielt beim Anhänger keine Rolle.

Spart ein Saisonkennzeichen Kfz-Steuer?

Ja. Die Steuer fällt nur für den Zulassungszeitraum an. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug aber weder fahren noch auf öffentlichen Straßen stehen.

Wird die Steuer nach dem Leergewicht oder nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet?

Nach dem zulässigen Gesamtgewicht aus den Fahrzeugpapieren. Wie schwer das Fahrzeug tatsächlich beladen ist, ändert an der Steuer nichts.

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