Gasprüfung am Wohnmobil: Was geprüft wird, was sie kostet, wann sie Pflicht ist
Seit Juni 2025 ist die Gasprüfung alle zwei Jahre Pflicht. Was der Prüfer nach G 607 kontrolliert, was es kostet, welche Bußgelder drohen und wer prüfen darf.
Stand 13.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Die Gasprüfung ist seit dem 19. Juni 2025 wieder Pflicht: Jedes Wohnmobil und jeder Wohnwagen mit Flüssiggasanlage muss alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 geprüft werden. Rechtsgrundlage ist § 60 StVZO. Die Prüfung ist nicht mehr Teil der Hauptuntersuchung, sondern ein eigener Termin, der meist 40 bis 80 Euro kostet und 20 bis 45 Minuten dauert (Stand Oktober 2026, Angaben des ADAC).
Wie oft und was kostet es? Die Kurzantwort
| Frage | Antwort (Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| Wie oft? | Alle 24 Monate. Die Frist endet mit Ablauf des 24. Monats nach der letzten Prüfung. |
| Wann außerdem? | Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder prüfpflichtigen Änderung an der Anlage, bevor du sie wieder benutzt. |
| Was kostet sie? | In der Regel 40 bis 80 Euro (ADAC). Preisbeispiel: TÜV NORD 74,10 Euro (Stand Januar 2026). Teile und Anfahrt kommen dazu. |
| Wie lange dauert sie? | Etwa 20 bis 45 Minuten. |
| Wer zahlt? | Der Halter. |
| Für welche Fahrzeuge? | Wohnmobile und Wohnwagen mit fest verbauter Flüssiggasanlage. Mobile Gasgrills und Kartuschenkocher sind nicht prüfpflichtig. |
| Und wenn ich das Gas nie benutze? | Die Anlage bleibt prüfpflichtig. Befreit bist du laut DVFG nur nach vollständigem Rückbau oder dauerhafter, dokumentierter Stilllegung. |
| Was kostet das Überziehen? | 15, 25 oder 60 Euro, je nach Verzug; bis zwei Monate gibt es keinen Regelsatz. Betreiben darfst du die Anlage ohne gültigen Nachweis aber nicht. |
Der aktuelle Rechtsstand in Kürze
Jahrelang war die Gasprüfung ein Anhängsel der HU: Der Prüfingenieur wollte die gültige Bescheinigung sehen, sonst gab es keine Plakette. Das endete im April 2022. Seitdem ist die Gasprüfung von der HU abgekoppelt, und für gut drei Jahre gab es überhaupt keine gesetzliche Pflicht mehr. Viele Halter haben in dieser Zeit die Prüfung einfach weglaufen lassen.
Im Juni 2024 kam dann der neue § 60 in die StVZO („Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“), mit einer Übergangsfrist bis zum 19. Juni 2025. Seit diesem Tag gilt:
- Jede Flüssiggasanlage, die nicht dem Antrieb dient, muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate geprüft werden.
- Der Halter ist dafür verantwortlich, nicht die Werkstatt und nicht der Vorbesitzer.
- Ohne gültigen Nachweis darf die Gasanlage nicht betrieben werden.
Wer die Frist überzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder sind gestaffelt wie bei der überzogenen HU: 15 Euro bei mehr als zwei bis vier Monaten, 25 Euro bei mehr als vier bis acht Monaten, 60 Euro bei mehr als acht Monaten Verzug.
Was sich Mitte 2026 geändert hat
Nach Angaben des Deutschen Verbands Flüssiggas wurde das Arbeitsblatt G 607 Mitte 2026 überarbeitet. Drei Punkte sind für dich relevant: Erstens gibt es jetzt erstmals konkrete Anforderungen an selbst befüllbare Tankflaschen. Zweitens müssen Sachkundige eine einheitliche G-607-Schulung nachweisen. Drittens dürfen Prüfplaketten nur noch über die Schulungsträger ausgegeben werden, um Missbrauch einzudämmen. Falls du eine Tankflasche fährst, frag deinen Prüfer vorab, ob deine Flasche und ihre Befestigung den neuen Anforderungen genügen. Der genaue Wortlaut ist im Arbeitsblatt selbst nachzulesen, das kostenpflichtig beim DVGW erscheint.
Was bei der Prüfung tatsächlich kontrolliert wird
Der Sachkundige arbeitet die Anlage von der Flasche bis zum letzten Verbraucher ab. Typischer Ablauf:
| Bauteil | Was geprüft wird |
|---|---|
| Gaskasten | Befestigung der Flaschen, freie Lüftungsöffnungen nach außen, keine Zündquellen |
| Regler und Schlauch | Herstelldatum, Zustand, Austausch spätestens zehn Jahre nach dem aufgedruckten Herstelldatum (nicht ab Einbau) |
| Leitungen | Dichtheitsprüfung: Regler abgenommen, Prüfdruck aufgebracht. TÜV NORD nennt 150 mbar, Kontrolle nach fünf und noch einmal nach zehn Minuten, zulässig sind höchstens 10 mbar Druckabfall |
| Absperrventile | Schließen vollständig, sind erreichbar und gekennzeichnet |
| Kocher | Flammen brennen gleichmäßig blau, Zündsicherung an jedem Brenner sperrt die Gaszufuhr, wenn die Flamme erlischt |
| Kühlschrank | Saubere Verbrennung, Brennerrohr und Abgasweg frei |
| Heizung und Boiler | Startverhalten, stabiler Betrieb, Abgasführung und Kamin frei und dicht |
Die häufigsten Gründe für eine nicht bestandene Prüfung sind alte Schläuche und Regler sowie verstopfte oder verschlossene Lüftungsöffnungen im Gaskasten. Beides kannst du vorher selbst anschauen: Das Herstelldatum steht auf dem Schlauch und auf dem Regler aufgedruckt. Alles über zehn Jahre fliegt raus, egal wie gut es aussieht. Ersatzschlauch und Regler kosten zusammen meist unter 50 Euro und sind beim Prüftermin oft direkt vorrätig.
Wer prüfen darf und was es kostet
Prüfen dürfen nur anerkannte Sachkundige. Das sind nicht nur die großen Prüforganisationen. Du hast mehrere Anlaufstellen:
- TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS an ihren Prüfstellen, oft kombinierbar mit dem HU-Termin.
- ADAC-Prüfzentren.
- Caravan-Fachwerkstätten mit ausgebildetem Sachkundigen. Das ist meist die bequemste Lösung, weil defekte Teile direkt getauscht werden können.
- Mobile Prüfdienste, die zum Campingplatz oder Stellplatz kommen.
Listen anerkannter Sachkundiger veröffentlichen der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF). Die Preise liegen laut ADAC meist zwischen 40 und 80 Euro. Rechne mit Aufschlägen, wenn Teile getauscht werden müssen oder der Prüfer anreist. Frag vorher nach dem Komplettpreis.
Die Prüfbescheinigung: Was du bekommst und was du aufheben musst
Nach bestandener Prüfung bekommst du eine Prüfbescheinigung, in der Praxis meist das gelbe Prüfbuch, in das jede Prüfung mit Datum, Prüfer und Befund eingetragen wird. Dazu bekommt das Fahrzeug nach Angaben des DVFG eine neue Prüfplakette mit dem Monat der nächsten Fälligkeit, die üblicherweise am Gaskasten oder in Nähe des Flaschenkastens klebt. Die Plakette gehört also zur Prüfung dazu. Vorweisen musst du im Zweifel die gültige Prüfbescheinigung, deshalb gehört sie ins Fahrzeug.
Wichtig:
- Das Prüfbuch gehört ins Fahrzeug, nicht in den Aktenordner zu Hause. Campingplätze und Kontrollen wollen es sehen.
- Beim Gebrauchtkauf gehört die Bescheinigung zu den Papieren wie der Fahrzeugschein. Fehlt sie, musst du vor der ersten Nutzung prüfen lassen, denn die Anlage gilt dann als nicht nachgewiesen.
- Die 24 Monate zählen ab dem Prüfdatum, nicht ab dem Kaufdatum oder dem HU-Termin.
Campingplätze, Fähren, Versicherung
Viele Campingplätze, besonders in Deutschland, Italien und Skandinavien, verlangen bei der Anmeldung eine gültige Gasprüfung. Manche schreiben das in ihre Platzordnung, manche fragen nur bei Dauercampern danach, andere kontrollieren bei jedem Gast. Da es keine einheitliche Regel gibt, hilft nur eins: Prüfbuch dabeihaben. Ohne Nachweis kann der Platzwart die Einfahrt verweigern, ohne dass du ein Recht auf Erstattung hast.
Bei der Versicherung ist die Lage so: Weder Haftpflicht noch Kasko schreiben die Gasprüfung ausdrücklich vor. Aber wenn nach einem Brand oder einer Verpuffung herauskommt, dass die Anlage ungeprüft war, kann der Versicherer das als grobe Fahrlässigkeit werten und die Leistung kürzen. Die KÜS hat das in der Vergangenheit so eingeordnet. Die 40 bis 80 Euro alle zwei Jahre sind dagegen ein überschaubarer Betrag.
Gasprüfung und HU: So legst du die Termine zusammen
Die beiden Prüfungen sind rechtlich getrennt, lassen sich aber am selben Tag erledigen. Wenn du zur HU fährst und keine gültige Gasprüfung vorweisen kannst, bieten TÜV und DEKRA sie an vielen Stellen direkt mit an. Das spart einen zweiten Weg. Die Fristen laufen danach aber getrennt weiter. Die Gasprüfung ist alle 24 Monate fällig. Die HU beim Wohnmobil bis 3,5 t erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate; über 3,5 bis 7,5 t in den ersten sechs Jahren alle 24 Monate, danach jährlich; über 7,5 t von Anfang an jährlich. Wohnwagen über 750 kg müssen alle 24 Monate zur HU. Wer beides einmal synchronisiert, hat bei einem Fahrzeug bis 3,5 t die nächsten Jahre nur einen Termin. Bei einem Neufahrzeug laufen die Fristen zunächst auseinander, weil die Gasprüfung schon vor der ersten Inbetriebnahme fällig ist und die erste HU erst nach 36 Monaten; wer sie zusammenlegen will, zieht die Gasprüfung einmal vor.
Was du vor dem Termin selbst machen kannst
Damit die Prüfung im ersten Anlauf klappt:
- Herstelldatum von Schlauch und Regler lesen. Älter als zehn Jahre: vorher tauschen oder beim Prüfer tauschen lassen.
- Gaskasten ausräumen. Der Prüfer braucht Zugang zu Flasche, Regler und Lüftungsöffnungen.
- Lüftungsöffnungen im Gaskasten und die Bodenlüftung im Fahrzeug freiräumen. Teppiche und Staukisten darüber sind ein klassischer Mangel.
- Flasche mit Gas mitbringen. Der Prüfer muss Kocher, Heizung und Kühlschrank laufen lassen.
- Alle Geräte einmal selbst in Betrieb nehmen. Was zu Hause nicht zündet, zündet beim Prüfer auch nicht.
- Altes Prüfbuch mitnehmen. Ist keins vorhanden, legt der Prüfer ein neues an.
Wann du selbst nichts machen solltest
Alles, was hinter dem Regler liegt, ist Sache des Fachbetriebs: Leitungen tauschen, Geräte anschließen, Abgasführung ändern, Tankflaschen nachrüsten. Das gilt auch, wenn du handwerklich fit bist. Eine Änderung an der Anlage löst nach § 60 StVZO eine neue Prüfpflicht aus, und bei einem Schaden haftest du. Selbst tauschen darfst du den Regler mit Hochdruckschlauch zwischen Flasche und fester Leitung, weil das als Verschleißteil gilt. Danach gehört ein Lecksuchspray an jede Verschraubung.
Mehr zu Heizung und Gasverbrauch findest du im Beitrag Heizungen im Wohnmobil. Wie lange deine Flasche reicht, rechnet der Gasvorrat-Rechner aus.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Gasprüfung am Wohnmobil gemacht werden?
Alle 24 Monate, außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen an der Anlage. Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2025 für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage.
Was kostet die Gasprüfung?
Laut ADAC meist 40 bis 80 Euro. Aufschläge kommen dazu, wenn Teile getauscht werden müssen oder der Prüfer anreist. Frag vorher nach dem Komplettpreis.
Ist die Gasprüfung Teil der Hauptuntersuchung?
Nein. Sie ist seit 2022 von der HU abgekoppelt und ein eigener Termin mit eigener Frist. Viele Prüfstellen bieten beides am selben Tag an.
Was passiert, wenn die Gasprüfung abgelaufen ist?
Ohne gültigen Nachweis darf die Gasanlage nicht betrieben werden. Das Bußgeld beträgt je nach Verzug 15, 25 oder 60 Euro. Campingplätze können die Einfahrt verweigern, und nach einem Schaden kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Wer darf die Gasprüfung durchführen?
Nur anerkannte Sachkundige: an den Prüfstellen von TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS, in ADAC-Prüfzentren, in Caravan-Fachwerkstätten und bei mobilen Prüfdiensten, die auf den Campingplatz kommen.
Quellen und weiterführende Links
- ADAC: Neue Pflicht für Camper – Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen (15.07.2026)
- promobil: Gasprüfung ab 2025 wieder Pflicht (04.06.2025)
- TÜV NORD: Gasanlagenprüfung Wohnwagen und Wohnmobil
- inside digital: Gasprüfung – Änderungen Mitte 2026 (31.07.2026)
- StVZO § 60 (Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen)
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage Nr. 200
- StVZO Anlage VIII (Fristen der Hauptuntersuchung)
- DVFG: G-607-Prüfung für Freizeitfahrzeuge
- DVFG: Häufige Fragen
- TÜV NORD: Gasprüfung Wohnwagen (Preis, Prüfablauf)
- Truma: Gassicherheit im Wohnmobil (31.07.2026)