Hauptuntersuchung für Wohnmobil und Wohnwagen: Fristen, Kosten, Prüfpunkte

Wann Wohnmobil und Wohnwagen zur HU müssen: Fristen nach Gewicht aus Anlage VIII StVZO, Kosten 2026, Prüfpunkte und was bei überzogener Plakette droht.

Stand 13.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Bremsscheibe wird in der Werkstatt auf der Hebebühne geprüft
Bremsscheibe wird in der Werkstatt auf der Hebebühne geprüft

Ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen muss zum ersten Mal nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung und danach alle 24 Monate. Über 3,5 Tonnen gilt der Zweijahresrhythmus nur in den ersten sechs Jahren, danach wird es jährlich. Ein gebremster Wohnwagen muss von Anfang an alle 24 Monate vorgeführt werden. Die Fristen stehen in Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Nr. 2.1). Die HU mit Abgasuntersuchung kostet für ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen im Bundesschnitt rund 160 Euro (ADAC, Stand 2026).

Die Fristen nach Fahrzeug und Gewicht

Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse in den Papieren.

Fahrzeug Erste HU Danach
Wohnmobil bis 3,5 t Nach 36 Monaten Alle 24 Monate
Wohnmobil über 3,5 bis 7,5 t Nach 24 Monaten Alle 24 Monate in den ersten 72 Monaten ab Erstzulassung, danach alle 12 Monate
Wohnmobil über 7,5 t Nach 12 Monaten Alle 12 Monate
Wohnwagen bis 750 kg oder ohne eigene Bremse Nach 36 Monaten Alle 24 Monate
Wohnwagen über 750 kg bis 3,5 t Nach 24 Monaten Alle 24 Monate
Anhänger über 3,5 bis 10 t Nach 12 Monaten Alle 12 Monate

Drei Punkte werden dabei regelmäßig falsch wiedergegeben:

  • „Über 3,5 Tonnen jedes Jahr“ stimmt nicht pauschal. Bis 7,5 Tonnen gilt in den ersten 72 Monaten der Zweijahresrhythmus. Erst ab dem siebten Jahr musst du jährlich hin.
  • Der gebremste Wohnwagen hat keine Schonfrist von drei Jahren. Die 36 Monate bis zur ersten HU gelten nur für leichte Anhänger bis 750 Kilogramm oder ohne eigene Bremsanlage. Fast jeder Reisewohnwagen ist schwerer und gebremst, die erste HU ist also nach 24 Monaten fällig.
  • Wer auflastet, wechselt die Gruppe. Ein Wohnmobil, das von 3,5 auf 3,85 Tonnen aufgelastet wird und älter als sechs Jahre ist, muss ab dann jährlich zur HU. Das gehört in die Rechnung, bevor du dich entscheidest. Mehr dazu im Beitrag Wohnmobil auflasten.

Wann du dran bist, zeigt die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte ist das Jahr, die Zahl oben der Monat. Dasselbe steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und im letzten Prüfbericht. Eine Sicherheitsprüfung, wie sie schwere Lkw zwischen den Hauptuntersuchungen brauchen, ist für Wohnmobile nicht vorgeschrieben, auch nicht über 7,5 Tonnen.

Was die HU kostet

Die Gebühren sind nicht bundesweit einheitlich. Jede Prüforganisation legt sie je Bundesland fest. Der ADAC nennt die Unterschiede „im überschaubaren Bereich“ und gibt für 2026 diese Durchschnittswerte an:

Fahrzeug HU, bei Kraftfahrzeugen mit Abgasuntersuchung
Wohnmobil bis 3,5 t Rund 160 Euro
Wohnmobil über 3,5 bis 7,5 t Rund 180 Euro
Wohnmobil über 7,5 t Rund 200 Euro
Wohnwagen bis 750 kg, ungebremst Rund 40 Euro
Wohnwagen gebremst, bis 3,5 t Rund 60 Euro

Wie sich das konkret zusammensetzt, zeigt ein Beispiel aus einer veröffentlichten Preisliste. TÜV NORD berechnet in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026 für ein Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen 169,90 Euro mit Abgasmessung, für ein Kraftfahrzeug bis 7,5 Tonnen 208,00 Euro. Ein Anhänger ohne Bremse kostet dort 50,00 Euro, ein Anhänger bis 3,5 Tonnen 72,00 Euro. Die Nachuntersuchung liegt bei 24,00 oder 42,00 Euro, je nach Umfang. Bei anderen Organisationen und in anderen Bundesländern weichen die Beträge ab. Ein kurzer Preisvergleich vor dem Termin lohnt sich, denn die Prüfung selbst ist überall dieselbe.

Zum Vergleich: 2020 lag der Bundesschnitt für HU und AU beim Pkw laut ADAC noch bei rund 112 Euro.

Was geprüft wird

Der Prüfingenieur arbeitet einen festgelegten Katalog ab. Beim Wohnmobil ist das im Kern dieselbe Prüfung wie beim Pkw oder Transporter, dazu kommt der Blick auf den Aufbau.

Bereich Worauf geachtet wird
Bremsen Wirkung auf dem Prüfstand, gleichmäßiges Ziehen, Feststellbremse, Zustand von Scheiben, Belägen und Leitungen
Lenkung und Fahrwerk Spiel, Gelenke, Federn, Stoßdämpfer, Radlager; bei Zusatzluftfedern der Eintrag in den Papieren
Reifen und Räder Profil, Beschädigungen, Alterungsrisse, Größe und Tragfähigkeit passend zu den Papieren
Beleuchtung und Elektrik Alle Leuchten, Scheinwerfereinstellung, Umrissleuchten am Aufbau, Anhängersteckdose
Rahmen und Karosserie Rost an tragenden Teilen, scharfe Kanten, sichere Befestigung von Anbauteilen wie Heckträger, Leiter und Markise
Sicht Windschutzscheibe, Spiegel, Wischer und Waschanlage
Umwelt Abgasuntersuchung, Ölverlust, Auspuffanlage
Ausrüstung Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste; Gurte und Sitzbefestigung auf allen eingetragenen Plätzen
Identität Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Übereinstimmung mit den Papieren, Eintragung von Umbauten

Beim Wohnwagen entfällt die Abgasuntersuchung. Geprüft werden vor allem die Auflaufbremse, das Abreißseil, die Kupplung, das Stützrad, die Beleuchtung samt Stecker, die Reifen und der Zustand von Rahmen und Deichsel.

Typische Mängel bei Freizeitfahrzeugen

Wohnmobile und Wohnwagen stehen viel und fahren wenig. Das zeigt sich bei der Prüfung:

  • Reifen. Das Profil ist oft noch gut, das Gummi aber alt und rissig. Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es für Wohnmobilreifen nicht, der Prüfer bewertet den Zustand. Anders bei Wohnwagen mit Tempo-100-Zulassung: Dort müssen die Reifen jünger als sechs Jahre sein. Mehr im Beitrag Reifen: Alter und Luftdruck.
  • Bremsen. Nach langer Standzeit sind Scheiben verrostet oder die Bremse zieht ungleich. Beim Wohnwagen setzt sich die Auflaufbremse fest, wenn er über den Winter mit angezogener Handbremse stand.
  • Beleuchtung. Korrodierte Kontakte im Anhängerstecker, trübe Scheinwerfer, ausgefallene Umrissleuchten.
  • Nicht eingetragene Umbauten. Luftfederung, andere Felgen, Anhängerkupplung, zusätzliche Sitzplätze: Was eintragungspflichtig ist und nicht in den Papieren steht, ist ein Mangel.
  • Überladung. Die HU ist keine Gewichtskontrolle. Ein Fahrzeug, das sichtbar auf den Anschlägen liegt, fällt dem Prüfer trotzdem auf.

Gasprüfung und Dichtigkeitsprüfung gehören nicht dazu

Die Gasprüfung ist seit dem 19. Juni 2025 eine eigene Pflichtprüfung nach § 60 StVZO, fällig alle 24 Monate. Sie ist nicht Teil der HU und wird getrennt bescheinigt. Viele Prüfstellen erledigen beides in einem Termin, die Fristen laufen danach aber unabhängig voneinander. Alles Weitere im Beitrag Gasprüfung am Wohnmobil.

Die Dichtigkeitsprüfung des Aufbaus ist gar keine gesetzliche Prüfung, sondern eine Bedingung der Herstellergarantie. Sie findet in der Fachwerkstatt statt und hat mit der Plakette nichts zu tun. Dazu der Beitrag Dichtigkeitsprüfung.

Wenn die Plakette abgelaufen ist

Einen Monat Karenz gibt es nicht. Die HU ist mit Ablauf des Monats fällig, der auf der Plakette steht. Geahndet wird das Überziehen allerdings erst ab mehr als zwei Monaten:

Verzug Bußgeld
Mehr als 2 Monate 15 Euro
Mehr als 4 Monate 25 Euro
Mehr als 8 Monate 60 Euro und ein Punkt

Dazu kommt: Bei mehr als zwei Monaten Verspätung wird eine erweiterte HU durchgeführt, die 20 Prozent mehr kostet.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder nach einer Stilllegung fällt der Termin oft in die Standzeit. Plane die HU dann so, dass du sie gleich zu Beginn der Saison erledigst, bevor die erste Reise ansteht.

Nicht bestanden: die Nachuntersuchung

Stellt der Prüfer erhebliche Mängel fest, gibt es keine Plakette. Du lässt die Mängel beheben und führst das Fahrzeug erneut vor. Die Nachuntersuchung kostet laut ADAC etwa 30 Euro. Die Frist dafür steht im Prüfbericht. Lässt du sie verstreichen, wird eine komplette neue HU fällig.

So bereitest du den Termin vor

  1. Alle Leuchten prüfen, auch Kennzeichenbeleuchtung, Nebelschlussleuchte und Umrissleuchten. Beim Wohnwagen am Zugfahrzeug angesteckt testen.
  2. Reifen ansehen: Profil, Risse in den Flanken, Herstellungsdatum, Luftdruck.
  3. Nach langer Standzeit vor dem Termin eine längere Strecke fahren und einige Male kräftig bremsen, damit die Scheiben blank sind.
  4. Papiere zusammenlegen: Zulassungsbescheinigung Teil I, letzter Prüfbericht, Gutachten und Eintragungen für Umbauten.
  5. Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste bereitlegen und das Verfallsdatum des Verbandskastens prüfen.
  6. Fahrzeug so weit ausräumen, dass der Prüfer an Gurte, Sitzbefestigungen und Unterboden kommt.
  7. Gasprüfung gleich mit anmelden, wenn sie in den nächsten Monaten ausläuft.

Bremsen, Lenkung und tragende Teile sind Sache der Fachwerkstatt. Wenn der Prüfbericht dort Mängel nennt, ist Selbermachen keine Sparmaßnahme. Was du selbst erledigen kannst und was nicht, ordnet der Beitrag Reparatur selbst oder Werkstatt ein.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Wohnmobil zum TÜV?

Bis 3,5 Tonnen zum ersten Mal nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Über 3,5 bis 7,5 Tonnen in den ersten sechs Jahren alle 24 Monate, danach jedes Jahr. Über 7,5 Tonnen von Anfang an jährlich.

Wie oft muss ein Wohnwagen zur Hauptuntersuchung?

Alle 24 Monate. Nur bei Wohnwagen bis 750 Kilogramm oder ohne eigene Bremse ist die erste HU erst nach 36 Monaten fällig. Ein normaler gebremster Wohnwagen muss schon nach den ersten 24 Monaten zur Prüfung.

Was kostet die HU für ein Wohnmobil?

Laut ADAC im Bundesschnitt rund 160 Euro mit Abgasuntersuchung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und rund 180 Euro für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen, Stand 2026. Die Preise unterscheiden sich je nach Bundesland und Prüforganisation.

Gehört die Gasprüfung zur Hauptuntersuchung?

Nein. Die Gasprüfung ist eine eigene Pflichtprüfung alle 24 Monate nach § 60 StVZO und wird getrennt bescheinigt. Viele Prüfstellen bieten beide Termine zusammen an.

Was passiert, wenn ich die HU überziehe?

Ab mehr als zwei Monaten Verzug wird ein Bußgeld fällig, gestaffelt nach Dauer, bei mehr als acht Monaten kommt ein Punkt dazu. Außerdem wird die Untersuchung dann als erweiterte HU mit Aufschlag berechnet.

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