Wohnmobil über 3,5 t: GO-Box in Österreich und Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz

Über 3,5 t gilt keine Vignette mehr: Österreich rechnet per GO-Box je Kilometer ab, die Schweiz pauschal je Tag. Wer betroffen ist und was es 2026 kostet.

Stand 13.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Passstraße in Serpentinen durch ein Hochgebirgstal mit Schneeresten
Passstraße in Serpentinen durch ein Hochgebirgstal mit Schneeresten

Sobald dein Wohnmobil über 3,5 t liegt, ist die Vignette in beiden Alpenländern nicht mehr dein System. Österreich rechnet dann je gefahrenem Kilometer über die GO-Box ab, die Schweiz pauschal je Aufenthaltstag über die Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Entscheidend ist in beiden Ländern nicht das Feld F.2 im Fahrzeugschein, sondern F.1, die technisch zulässige Gesamtmasse. Das trifft auch abgelastete Fahrzeuge.

F.1 oder F.2: Welches Gewicht zählt

In der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen zwei Gewichte:

  • F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse, also das, was das Fahrgestell nach Angabe des Herstellers tragen darf.
  • F.2 ist die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse, also das, womit das Fahrzeug zugelassen ist.

Meist sind beide gleich. Bei abgelasteten Wohnmobilen nicht: Dort steht in F.2 zum Beispiel 3.500 kg, damit Klasse B reicht, in F.1 aber der höhere Wert des Fahrgestells. In Deutschland fährst du damit als 3,5-Tonner. In Österreich und der Schweiz wirst du nach F.1 eingestuft.

Schau also in den Schein, bevor du eine Vignette kaufst. Für alle Wohnmobile bis 3,5 t in F.1 ändert sich nichts, dafür reicht der Blick in die Länderseiten Österreich und Schweiz.

Österreich: GO-Box statt Vignette

Wer sie braucht

Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse brauchen auf Autobahnen und Schnellstraßen eine GO-Box oder ein zugelassenes Gerät eines anderen Anbieters. Die ASFINAG nennt schwere Wohnmobile ausdrücklich. Das Gerät muss an Bord und funktionsfähig sein, bevor du auf die Autobahn fährst.

Seit dem 1. Dezember 2023 ist die technisch zulässige Gesamtmasse maßgeblich und nicht mehr das eingetragene Gesamtgewicht. Die Regel gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge, egal wie alt.

Die Übergangsfrist bis 31. Januar 2029

Es gibt genau eine Ausnahme: Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht schon vor dem 1. Dezember 2023 auf höchstens 3,5 t festgelegt war, bleiben bis zum 31. Januar 2029 vignettenpflichtig. Sie fahren also weiter mit der normalen Vignette. Ab dem 1. Februar 2029 gilt die GO-Box für alle über 3,5 t in F.1.

Daraus folgt:

Dein Fahrzeug Österreich bis 31.01.2029
F.1 und F.2 höchstens 3,5 t Vignette
F.1 über 3,5 t, F.2 vor dem 01.12.2023 auf höchstens 3,5 t festgelegt Vignette (Übergangsfrist)
F.1 über 3,5 t, F.2 erst ab dem 01.12.2023 auf höchstens 3,5 t festgelegt GO-Box
F.1 und F.2 über 3,5 t GO-Box, wie schon immer

Die Frist ist kein Freibrief für „ältere Wohnmobile“. Ein altes Fahrzeug, das mit mehr als 3,5 t zugelassen ist, brauchte die GO-Box schon vor 2023. Und wer heute ablastet, um der GO-Box zu entgehen, erreicht nichts mehr. Nimm bei einem Fahrzeug in der Übergangsfrist den Fahrzeugschein und, wenn vorhanden, den Nachweis über das Datum der Ablastung mit.

Was die GO-Maut kostet

Der Tarif hängt von den gefahrenen Kilometern, der Achsenzahl, der EURO-Emissionsklasse und der CO2-Emissionsklasse ab. Wohnmobile sind laut ADAC vorläufig alle in CO2-Klasse 1 eingestuft, emissionsfreie in Klasse 5. Die Tarife 2026 der ASFINAG für „Lkw/Wohnmobil“ je Kilometer, netto ohne 20 Prozent Umsatzsteuer, einschließlich der Zuschläge für Luft, Lärm und CO2:

Emissionsklasse 2 Achsen 3 Achsen 4 und mehr Achsen
EURO VI 0,2774 € 0,3856 € 0,5724 €
EURO V / EEV 0,2924 € 0,4086 € 0,6024 €
EURO IV 0,3114 € 0,4296 € 0,6324 €
EURO 0 bis III 0,3274 € 0,4536 € 0,6654 €
emissionsfrei 0,0587 € 0,0806 € 0,1189 €

Für ein zweiachsiges Wohnmobil mit EURO VI sind das mit Umsatzsteuer rund 33 Cent je Kilometer, also grob 33 Euro je 100 km Autobahn. Auf Sondermautstrecken (Tunnel und Pässe) gelten höhere Tarife, auf der A12 im Unterinntal kommt ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Grundtarif dazu. Emissionsklasse und Antriebsart musst du mit geeigneten Dokumenten nachweisen. Nimm dafür die Zulassungsbescheinigung mit, wenn du die Box holst.

Zum Vergleich: Die Jahresvignette kostet 2026 für Fahrzeuge bis 3,5 t 106,80 Euro. Eine einzige Fahrt quer durch Österreich und zurück kann mit GO-Box darüber liegen.

GO-Box besorgen und aufladen

Die Box bekommst du an GO-Vertriebsstellen an den Hauptzufahrten und Grenzen oder online über „GO Direkt“. Laut ADAC (Stand 2026) kostet die Erstausgabe einmalig 12 Euro Bearbeitungsgebühr. Im Pre-Pay-Verfahren lädst du 150 bis 750 Euro auf. Das Guthaben bleibt zwei Jahre ab der letzten Aufladung gültig, Restguthaben wird erstattet. Post-Pay, also Abrechnung nach der Fahrt, geht laut ADAC nur mit American Express und Diners Club, mit Mastercard oder Visa nur, wenn die Karte in Österreich ausgestellt wurde.

Bei Fragen hilft das Service-Center der ASFINAG unter 0800 400 12 400, kostenlos aus Deutschland und Österreich. Wer öfter durch mehrere Länder fährt, kann statt der GO-Box ein Gerät eines anderen zugelassenen Anbieters nutzen. Welche es gibt, steht unter Mautbox fürs Wohnmobil.

Zwei Fallen

  • Vignettenfreie Abschnitte gelten nicht. Auf der A1 zwischen Walserberg und Salzburg-Nord, der A12 zwischen Kiefersfelden und Kufstein-Süd und der A14 zwischen Hörbranz und Hohenems brauchen Pkw keine Vignette. Wohnmobile über 3,5 t zahlen dort trotzdem GO-Maut.
  • Mit Anhänger nachfragen. Anhänger brauchen in Österreich keine eigene Vignette. Der GO-Tarif richtet sich aber nach der Achsenzahl. Frag bei der Ausgabe der Box, wie dein Wohnmobil mit Anhänger eingestuft wird.

Schweiz: pauschale Schwerverkehrsabgabe

Wer sie zahlt

Wohnmobile und Wohnanhänger über 3,5 t Gesamtgewicht zahlen in der Schweiz die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) und brauchen keine Vignette. Maßgeblich ist auch hier Feld F.1.

Zwei Unterschiede zur Vignette solltest du kennen:

  • Die Abgabe gilt auf dem gesamten öffentlichen Straßennetz, nicht nur auf Autobahnen. Ausweichen auf die Landstraße spart nichts.
  • Jeder Aufenthaltstag zählt, auch wenn das Wohnmobil nur auf dem Campingplatz steht.

Die Sätze 2026

Zeitraum Abgabe
1 bis 30 aufeinanderfolgende Tage 3,25 CHF je Tag, mindestens 25 CHF, höchstens 58,50 CHF
1 bis 11 aufeinanderfolgende Monate 58,50 CHF je Monat
1 Jahr (365 Tage ab gewähltem Beginn) 650 CHF

Die Sätze nennt der ADAC. Auf den Webseiten des Schweizer Zolls (BAZG) steht nur der Mindestbetrag, für die Einzelsätze verweist das Amt auf sein Merkblatt und das Via-Portal. Dort siehst du vor dem Bezahlen den Betrag für deinen Zeitraum.

Was das heißt: Ein Wochenende oder eine Durchreise kostet den Mindestbetrag von 25 CHF. Zehn Tage kosten 32,50 CHF. Ab 18 Tagen ist der Höchstbetrag von 58,50 CHF erreicht, bis zum 30. Tag wird es nicht mehr teurer. Die frühere Variante mit zehn frei wählbaren Einzeltagen führt das BAZG in den Merkblättern 2025 und 2026 nicht mehr auf.

Zum Vergleich: Die Jahresvignette für Fahrzeuge bis 3,5 t kostet 40 CHF. Für eine kurze Durchreise ist das schwere Wohnmobil also sogar günstiger, für einen ganzen Sommer in der Schweiz teurer.

So bezahlst du

Du zahlst vor der Einreise online über Via, die App oder das Webportal des Schweizer Zolls. Eine Registrierung ist nicht nötig, bezahlt wird mit Kreditkarte, die Quittung kommt per E-Mail. Heb sie auf dem Handy auf.

  • Eine Tageszahlung gilt bis 23:59 Uhr des Kalendertags. Zahlst du nach 19:00 Uhr, gilt sie bis 23:59 Uhr des Folgetags.
  • Reist du früher ab, wird anteilig erstattet, wenn der Betrag über 50 CHF liegt. Die Gebühr dafür beträgt 5 Prozent des Erstattungsbetrags, mindestens 30 CHF. Bei kurzen Reisen lohnt sich der Antrag also nicht.
  • Ohne Zahlung kostet es laut ADAC 100 CHF Buße, dazu die Nachzahlung.

Wohnwagen und Feuerlöscher

Ein Wohnwagen bis 3,5 t braucht in der Schweiz eine eigene Vignette, zusätzlich zu der des Zugfahrzeugs. Erst über 3,5 t fällt er unter die PSVA.

Und eine Pflicht, die oft übersehen wird: Wohnmobile über 3,5 t müssen in der Schweiz einen Feuerlöscher mit 6 kg Füllgewicht griffbereit mitführen.

Beide Länder im Vergleich

Österreich Schweiz
System über 3,5 t GO-Maut je Kilometer Pauschale je Tag, Monat oder Jahr
Maßgebliches Gewicht F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) F.1
Wo fällig Autobahnen und Schnellstraßen alle öffentlichen Straßen
Gerät nötig ja, GO-Box oder zugelassenes Gerät nein, Zahlung online
Übergangsregel bis 31.01.2029 für vor dem 01.12.2023 auf höchstens 3,5 t festgelegte Fahrzeuge keine

Preise und Tarife ändern sich jedes Jahr. Prüfe vor der Abfahrt die Seiten von ASFINAG und BAZG. Was die 3,5-t-Grenze sonst noch auslöst, vom Führerschein bis zum Tempolimit, steht unter Wohnmobil bis oder über 3,5 Tonnen. Einen Überblick über die Maut in den anderen Reiseländern gibt Maut in Europa.

Häufige Fragen

Braucht mein Wohnmobil in Österreich eine GO-Box?

Ja, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse in Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung über 3,5 t liegt. Eine Übergangsfrist bis 31.01.2029 gibt es nur für Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht schon vor dem 01.12.2023 auf höchstens 3,5 t festgelegt war.

Gilt die GO-Box-Pflicht auch für abgelastete Wohnmobile?

Grundsätzlich ja, denn Österreich schaut seit dem 01.12.2023 auf die technisch zulässige Gesamtmasse und nicht mehr auf das eingetragene Gesamtgewicht. Wurde das Fahrzeug vor diesem Datum auf höchstens 3,5 t festgelegt, darf es bis 31.01.2029 weiter mit Vignette fahren.

Was kostet die Schweiz mit einem Wohnmobil über 3,5 t?

Statt der Vignette zahlst du die pauschale Schwerverkehrsabgabe. Sie wird je Tag, je Monat oder für ein Jahr berechnet, mit einem Mindestbetrag. Jeder Aufenthaltstag zählt, auch auf dem Campingplatz.

Muss ich die Schwerverkehrsabgabe auch zahlen, wenn ich keine Autobahn fahre?

Ja. Die Abgabe gilt auf dem gesamten öffentlichen Straßennetz der Schweiz, nicht nur auf Autobahnen.

Gelten die vignettenfreien Strecken in Österreich auch für schwere Wohnmobile?

Nein. Die grenznahen Abschnitte, auf denen Pkw keine Vignette brauchen, bleiben für Wohnmobile über 3,5 t mautpflichtig.

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