Tempo 100 mit dem Wohnwagen: Voraussetzungen, Rechnung, Plakette und Kosten

Tempo 100 fürs Gespann gibt es nur mit Plakette: Zugfahrzeug bis 3,5 t mit ABS, passendes Massenverhältnis, Reifen unter sechs Jahren. So rechnest du.

Stand 13.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Wohnwagen steht am Rand einer Straße vor Bäumen
Wohnwagen steht am Rand einer Straße vor Bäumen

Mit dem Wohnwagen darfst du in Deutschland außerorts und auf der Autobahn 80 km/h fahren. Tempo 100 ist eine Ausnahme, die an vier Dinge geknüpft ist: ein Zugfahrzeug bis 3,5 t mit ABS, ein passendes Massenverhältnis zwischen Auto und Wohnwagen, Wohnwagenreifen unter sechs Jahren und eine gesiegelte Plakette am Heck. Die Ausnahme gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen und nur in Deutschland.

Die Regel in Kürze

Rechtsgrundlage ist die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Sie stammt von 1998, gilt seit 2010 unbefristet und wurde zuletzt Ende 2025 geändert. Ohne sie bleibt es bei dem, was die StVO vorsieht: 80 km/h für Pkw mit Anhänger außerorts und ebenso auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Mit Tempo-100-Zulassung darfst du 100 fahren

  • auf Autobahnen (blaues Schild mit Autobahn-Symbol) und
  • auf Kraftfahrstraßen (blaues Schild mit Auto-Symbol).

Auf normalen Landstraßen bleibt es bei 80, auch wenn die Straße vierspurig ausgebaut ist. Alle Limits für Gespanne im In- und Ausland findest du unter Tempolimits für Wohnmobil und Gespann.

Voraussetzungen am Zugfahrzeug

Das Zugfahrzeug muss ein Pkw oder ein anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit höchstens 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sein und ABS haben. Praktisch jedes Auto der letzten Jahrzehnte erfüllt das. Auch ein Wohnmobil bis 3,5 t darf mit Anhänger 100 fahren, wenn die übrigen Bedingungen stimmen. Ein Wohnmobil über 3,5 t darf es nicht.

Voraussetzungen am Wohnwagen

  • Eignung für 100 km/h. Bei Anhängern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 ist sie laut GTÜ gesetzlich vorgeschrieben, bei älteren brauchst du eine Freigabe des Herstellers.
  • Reifen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L tragen (120 km/h). Das Alter liest du an der DOT-Nummer auf der Flanke ab: vier Ziffern, Woche und Jahr. Entscheidend ist das Herstelldatum, nicht der Tag der Montage.
  • Bremse und Stoßdämpfer. Ein eigenes Gebot für Stoßdämpfer steht nicht in der Verordnung. Ohne hydraulische Schwingungsdämpfer gilt aber nur der Faktor 0,3, und damit ist Tempo 100 für fast jeden Wohnwagen rechnerisch erledigt.
  • Plakette und Eintrag. Die Tempo-100-Plakette mit Siegel der Zulassungsbehörde klebt an der Rückseite des Wohnwagens, und die 100 km/h stehen in seinen Papieren.

Das Massenverhältnis: So rechnest du

Die Formel lautet: Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf höchstens X mal so groß sein wie die Leermasse des Zugfahrzeugs. Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens steht in dessen Papieren in Feld F.2, die Leermasse des Autos in Feld G.

Für Wohnwagen kennt die Verordnung drei Faktoren:

Faktor X Ausstattung des Wohnwagens
0,3 ohne Bremse, oder mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer
0,8 gebremst, starrer Aufbau, hydraulische Stoßdämpfer
1,0 wie 0,8, zusätzlich Antischlingerkupplung (Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1) oder ein anderes nachgewiesenes stabilisierendes Bauteil

Den Faktor 1,0 gibt es auch ohne Antischlingerkupplung, wenn das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat. Dann brauchst du eine Bestätigung des Herstellers und einen Eintrag in den Papieren.

In manchen Übersichten tauchen auch die Faktoren 1,1 und 1,2 auf. Die gibt es, aber sie gelten nur für andere Anhänger wie Boots- oder Kofferanhänger. Für Wohnwagen ist bei 1,0 Schluss.

Rechenbeispiel

Dein Auto hat eine Leermasse von 1.650 kg.

  • Wohnwagen gebremst und mit Stoßdämpfern: 1.650 kg × 0,8 = 1.320 kg. Bis zu dieser zulässigen Gesamtmasse des Wohnwagens ist Tempo 100 möglich.
  • Mit Antischlingerkupplung: 1.650 kg × 1,0 = 1.650 kg.
  • Ein ungebremster Anhänger oder einer ohne Stoßdämpfer: 1.650 kg × 0,3 = 495 kg.

Auch hier zählt die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens aus den Papieren, nicht das, was er gerade wiegt. Und die Rechnung ersetzt keine der anderen Grenzen: Die Anhängelast des Autos gilt unabhängig davon weiter.

Stützlast bei Tempo 100

Die Verordnung verlangt, dass du dich an der größtmöglichen Stützlast orientierst. Obergrenze ist der kleinere der beiden Werte von Zugfahrzeug und Wohnwagen. Ein Gespann mit zu wenig Last auf der Kupplung wird bei höherem Tempo unruhig. Wie du die Stützlast misst und über die Beladung einstellst, steht unter Stützlast und richtig beladen.

So bekommst du die Plakette

  1. Unterlagen sammeln. Zulassungsbescheinigung des Wohnwagens und, falls vorhanden, die Herstellerbescheinigung über die Tempo-100-Tauglichkeit. Viele neuere Wohnwagen bringen sie ab Werk mit.
  2. Prüfen lassen, wenn keine Bescheinigung vorliegt. Dann begutachtet eine Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS den Wohnwagen: Bremse, Stoßdämpfer, Kupplung, Reifen. Mit Herstellerbescheinigung entfällt diese Prüfung.
  3. Zur Zulassungsstelle. Dort werden die 100 km/h in die Papiere des Wohnwagens eingetragen, und du bekommst die gesiegelte Plakette.
  4. Plakette hinten am Wohnwagen anbringen.

Als Kosten nennt der ADAC etwa 70 bis 90 Euro für die technische Prüfung und etwa 15 bis 20 Euro für Eintragung und Plakette, zusammen also rund 85 bis 110 Euro (Stand Dezember 2024, je nach Region und Anbieter). Eine amtliche Gebührenangabe ist das nicht, frag vorher nach.

Wenn du erst eine Antischlingerkupplung nachrüsten musst, um auf den Faktor 1,0 zu kommen, gehört der Einbau in die Fachwerkstatt. Die Kupplung ist ein tragendes Teil der Zugeinrichtung. Was sie bringt und was nicht, steht unter Schlingern und Antischlingerkupplung.

Anderes Zugfahrzeug, gleiche Plakette

Früher war die Tempo-100-Zulassung an ein bestimmtes Auto gebunden. Das ist vorbei: Der Wohnwagen darf mit verschiedenen Zugfahrzeugen 100 fahren, wenn die Bedingungen mit dem jeweiligen Auto erfüllt sind. Die Kehrseite: Die Plakette sagt nichts darüber, ob dein heutiges Gespann passt. Wechselst du auf ein leichteres Auto, musst du neu rechnen. Passt das Massenverhältnis nicht mehr, gilt für dich Tempo 80, auch wenn die Plakette am Heck klebt.

Wenn es nicht klappt: die häufigsten Gründe

  • Reifen zu alt. Der Klassiker bei Wohnwagen, die wenig fahren. Das Profil ist noch gut, die DOT-Nummer aber sechs Jahre alt. Ab diesem Tag gilt wieder Tempo 80, ohne dass sich an Plakette oder Papieren etwas ändert. Mehr zum Thema unter Reifen: Alter und Luftdruck.
  • Zugfahrzeug zu leicht. Ein großer Wohnwagen hinter einem leichten Kombi scheitert auch mit Antischlingerkupplung am Faktor 1,0.
  • Keine Stoßdämpfer. Bei älteren und einfachen Wohnwagen fehlen sie oft. Nachrüsten ist bei vielen Fahrgestellen möglich, Sache der Werkstatt und Voraussetzung für die Faktoren 0,8 und 1,0.
  • Wohnwagen vor 1990. Ohne Herstellerfreigabe keine Zulassung.
  • Falscher Reifenindex. Unter L (120 km/h) geht es nicht.

Wer die Bedingungen nicht erfüllt und trotzdem 100 fährt, überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h und wird so behandelt.

Im Ausland gilt die Plakette nicht

Die deutsche Tempo-100-Zulassung ist eine deutsche Ausnahmeverordnung. Hinter der Grenze gelten die Limits des jeweiligen Landes für Gespanne, und die liegen oft niedriger. Dänemark kennt ein eigenes Tempo-100-Verfahren mit dänischer Prüfung und Plakette, die deutsche wird dort nicht anerkannt. Schau vor der Abfahrt in die Länderübersicht, zum Beispiel für Österreich oder die Niederlande.

Lohnt sich das?

Rechnerisch sparst du auf 500 km Autobahn bei durchgehend 100 statt 80 gut eine Stunde. In der Praxis ist es weniger, weil Baustellen, Steigungen und Verkehr bremsen. Der eigentliche Gewinn ist ein anderer: Du schwimmst im Verkehr der rechten Spur mit, statt von jedem Lkw überholt zu werden. Dafür steigt der Verbrauch spürbar, und Seitenwind macht sich stärker bemerkbar. Tempo 100 ist eine Erlaubnis, keine Pflicht. Bei Wind, Nässe oder vollem Wohnwagen sind 80 oft die bessere Wahl.

Häufige Fragen

Wann darf ich mit dem Wohnwagen 100 fahren?

Nur mit Tempo-100-Zulassung des Wohnwagens und nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Das Zugfahrzeug darf höchstens 3,5 t haben und braucht ABS, das Massenverhältnis muss passen und die Wohnwagenreifen müssen jünger als sechs Jahre sein.

Welcher Faktor gilt für meinen Wohnwagen bei Tempo 100?

Für Wohnwagen gibt es drei Faktoren: 0,3 ohne Bremse oder ohne Stoßdämpfer, 0,8 mit Bremse und Stoßdämpfern, 1,0 zusätzlich mit Antischlingerkupplung oder einem Stabilitätssystem des Zugfahrzeugs für Anhängerbetrieb.

Gilt die deutsche Tempo-100-Plakette auch im Ausland?

Nein. Die Zulassung gilt nur in Deutschland. Im Ausland gelten die dortigen Tempolimits für Gespanne, Dänemark verlangt für Tempo 100 eine eigene Prüfung und Plakette.

Darf ich mit Tempo-100-Plakette auch auf der Landstraße 100 fahren?

Nein. Auf Landstraßen bleibt es für Gespanne bei 80 km/h. Die Ausnahme gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Ist die Tempo-100-Zulassung an ein bestimmtes Auto gebunden?

Nein, nicht mehr. Der Wohnwagen darf mit verschiedenen Zugfahrzeugen 100 fahren, wenn die Bedingungen mit dem jeweiligen Auto erfüllt sind. Das musst du als Fahrer selbst prüfen.

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