Welchen Führerschein brauchst du fürs Wohnmobil? Klasse B, B96, BE, C1 und die neue 4,25-Tonnen-Regel

Klasse B reicht bis 3,5 t. Was die EU-Regel bis 4,25 t bringt, ab wann sie in Deutschland gilt und welche Klasse du fürs Gespann mit Wohnwagen brauchst.

Stand 13.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Wohnmobil vor einer Höhenbegrenzung an der Felswand
Wohnmobil vor einer Höhenbegrenzung an der Felswand

Mit dem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B darfst du Wohnmobile bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Das ist der Grund, warum die meisten Reisemobile genau auf 3,5 t zugelassen sind. Die EU hat Ende 2025 beschlossen, dass Klasse B künftig auch für Wohnmobile bis 4.250 kg reichen soll, aber nur mit einer Zusatzschulung oder Prüfung. In Deutschland gilt das Stand Oktober 2026 noch nicht: Der Verordnungsentwurf liegt dem Bundesrat vor und sieht die Anwendung erst ab dem 26. November 2029 vor. Bis dahin bleibt bei 3,5 t Schluss. Wer schwerer fahren will, braucht weiter Klasse C1 oder den alten Führerschein der Klasse 3.

Die Klassen im Überblick

Klasse Fahrzeug Anhänger Für wen
B Kfz bis 3.500 kg zGM bis 750 kg, oder schwerer, wenn die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet fast alle Wohnmobile und kleine Gespanne
B96 wie B Anhänger über 750 kg, Kombination bis 4.250 kg Pkw mit mittlerem Wohnwagen
BE wie B Anhänger bis 3.500 kg zGM Pkw oder Wohnmobil mit großem Wohnwagen oder Anhänger
C1 Kfz über 3.500 kg bis 7.500 kg zGM bis 750 kg aufgelastete und große Wohnmobile
C1E wie C1 schwerer Anhänger, Kombination bis 12.000 kg großes Wohnmobil mit Anhänger
Klasse 3 (alt, vor 1999) bis 7.500 kg je nach Schlüsselzahl Besitzstand, bleibt erhalten

Die zulässige Gesamtmasse steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.2. Sie zählt, nicht das wirkliche Gewicht. Ein Wohnmobil, das mit 3.500 kg eingetragen ist, darfst du mit Klasse B fahren, auch wenn es leer nur 3.000 kg wiegt. Umgekehrt hilft es dir nichts, ein 3,85-Tonner leer zu fahren: Entscheidend ist der Eintrag.

Klasse B: Was wirklich drin ist

Klasse B deckt Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM mit bis zu acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz. Dazu darfst du einen Anhänger bis 750 kg ziehen, ohne dass das Gesamtgewicht eine Rolle spielt. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, darf die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen (Zugfahrzeug plus Anhänger, jeweils aus den Papieren) 3.500 kg nicht überschreiten.

Für Wohnmobilfahrer heißt das: Ein 3,5-t-Reisemobil mit einem kleinen Anhänger für Roller oder Fahrräder bis 750 kg geht mit B. Ein schwererer Anhänger hinter einem 3,5-t-Wohnmobil geht mit B nicht mehr, weil die Kombination dann über 3,5 t liegt. Dann brauchst du BE.

Eine Ausnahme gibt es seit einigen Jahren: Lieferwagen mit alternativem Antrieb (Elektro, Gas) dürfen mit B bis 4.250 kg gefahren werden, wenn das Mehrgewicht nur vom Antrieb kommt und du die Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren besitzt, ohne Anhänger und nur im Inland (§ 6 Abs. 3b FeV). Das betrifft Güterverkehr, nicht Wohnmobile.

Die neue EU-Regel: Klasse B bis 4,25 Tonnen

Die vierte EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie (EU) 2025/2205) wurde am 5. November 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 25. November 2025 in Kraft. Nach ihr deckt Klasse B künftig auch Wohnmobile über 3.500 bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse ab. Die Bedingungen laut Richtlinie:

  • eine Schulung, eine Prüfung oder beides; welche Form, entscheidet der Mitgliedstaat
  • die Schulung umfasst mindestens sieben Stunden mit Theorie und Praxis, darunter Fahrzeugdynamik, Beladung und Ladungssicherung, Bremsen, Rückwärtsfahren, Ausweichen und Einparken
  • ein Anhänger ist erlaubt, wenn die Kombination 5.000 kg nicht übersteigt
  • die Berechtigung wird als Unionscode 96.02 im Führerschein eingetragen

Oft liest man, zusätzlich seien zwei Jahre Besitz der Klasse B nötig. Das stimmt für Wohnmobile nicht: Den zweijährigen Vorbesitz verlangt die Richtlinie nur für schwerere Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, Wohnmobile sind davon ausdrücklich ausgenommen.

Die Staaten müssen die Vorschriften bis zum 26. November 2028 erlassen und ab dem 26. November 2029 anwenden. Früher geht es nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums nicht: In der Begründung des deutschen Entwurfs heißt es, eine frühere Anwendung sei nach EU-Recht nicht zulässig.

Was in Deutschland Stand Oktober 2026 gilt

Die Regel gilt in Deutschland noch nicht. Es gibt aber einen konkreten Entwurf: Die „Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung“ hat das Bundeskabinett am 10. Juni 2026 beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet (Drucksache 365/26). Sie fügt einen neuen § 6c in die Fahrerlaubnis-Verordnung ein. Das Bundesverkehrsministerium hat das Vorhaben Anfang September 2026 zum Caravan Salon noch einmal angekündigt, ohne einen Termin zu nennen. Einen Beschluss des Bundesrats oder eine Verkündung konnten wir bis zum 13. Oktober 2026 nicht finden; der Stand ist also „Entwurf liegt dem Bundesrat vor“.

Punkt Was der Entwurf vorsieht (noch kein geltendes Recht)
Fahrzeug Wohnmobil über 3.500 bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse
Anhänger erlaubt, Kombination bis 5.000 kg
Voraussetzung Schulung von mindestens sieben Stunden zu je 60 Minuten; eine Prüfung ist nicht vorgesehen
Wo Fahrschule mit Fahrschulerlaubnis der Klasse C1
Vorbesitz Klasse B keine Mindestdauer
Eintrag Schlüsselzahl 96.02 zur Klasse B
Anzuwenden ab 26. November 2029
Kosten der Schulung stehen nicht fest; Schätzungen in Anlehnung an B96 sind Vermutungen

Heißt für dich:

  • Bis zum Start bleibt es bei 3.500 kg für Klasse B. Wer heute ein 3,85-t-Wohnmobil mit B fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis, mit allen Folgen für Versicherung und Strafrecht.
  • Du wirst die Berechtigung nicht automatisch bekommen. Nötig ist die Schulung in der Fahrschule, danach der Eintrag der Schlüsselzahl im Führerschein.
  • Wer vor Ende 2029 schwerer fahren will, braucht weiter C1. Ein Kauf über 3,5 t „auf Vorrat“ bedeutet nach heutigem Stand mehrere Jahre Wartezeit.
  • B96 hilft nicht: Diese Schlüsselzahl gilt für Gespanne, nicht für Wohnmobile über 3,5 t.
  • Die 3,5-t-Grenze gilt auch nach der Umsetzung an anderen Stellen weiter: Tempolimit 100 auf der Autobahn und 80 außerorts, Lkw-Überholverbote, teurere Maut im Ausland. Mehr dazu unter Zuladung und Überladung und Maut in Europa.

Prüfe vor einem Kauf über 3,5 t also beim ADAC oder dem Bundesverkehrsministerium, ob der Bundesrat zugestimmt hat und ob es beim Termin 26. November 2029 geblieben ist. Verkäufer, die „das kommt eh bald“ sagen, tragen das Risiko nicht.

B96 und BE: Das Gespann mit Wohnwagen

Beim Wohnwagen rechnest du immer mit der Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen aus den Fahrzeugscheinen, nie mit dem tatsächlichen Gewicht.

B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Schlüsselzahl zur Klasse B. Sie erlaubt Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination über 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg liegt. Beispiel: Pkw mit 2.100 kg zGM plus Wohnwagen mit 1.500 kg zGM ergibt 3.600 kg, also B96. Dafür reicht eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung, eine Prüfung gibt es nicht.

BE brauchst du, wenn die Kombination über 4.250 kg liegt. Der Anhänger darf bis 3.500 kg zGM haben. Für BE gibt es nur eine praktische Prüfung, keine Theorieprüfung. Für die meisten Familien-Wohnwagen über 1.500 kg hinter einem SUV ist BE die realistische Wahl, weil B96 schnell zu knapp wird.

Zusätzlich gilt beim Gespann, unabhängig vom Führerschein: Die Anhängelast des Zugfahrzeugs (Feld O.1 und O.2 im Schein) und die Stützlast begrenzen, was du ziehen darfst. Der Führerschein erlaubt es, die Technik muss es auch.

C1 und C1E: Über 3,5 Tonnen

Für Wohnmobile über 3.500 kg bis 7.500 kg brauchst du C1. Dazu gehören Theorie- und Praxisprüfung, eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest. Eine heute neu erteilte C1 ist auf längstens fünf Jahre befristet und wird mit ärztlicher Bescheinigung und Sehtest verlängert. Wer C1 zwischen 1999 und dem 27. Dezember 2016 erworben hat, für den gilt sie bis zum 50. Geburtstag und muss erst danach verlängert werden. Mit C1E darfst du zusätzlich einen schweren Anhänger ziehen, bis zu einer Kombination von 12.000 kg.

Wer den alten Führerschein der Klasse 3 vor 1999 gemacht hat, hat beim Umtausch in den Kartenführerschein C1 und C1E mit Schlüsselzahlen bekommen. Damit sind 7,5 t und Anhänger weiter erlaubt, und zwar unbefristet und ohne ärztliche Untersuchung, solange der Zug höchstens 12.000 kg hat. Befristet bis zum 50. Geburtstag ist beim alten Dreier nur die Schlüsselzahl CE 79 für Züge über 12 t; sie wird danach mit ärztlicher Bescheinigung jeweils für fünf Jahre verlängert. Welche Schlüsselzahlen du hast, steht auf der Rückseite deines Führerscheins; frag im Zweifel bei der Fahrerlaubnisbehörde nach.

Wann du einen Fachmann fragen solltest

  • Du willst dein Wohnmobil auflasten, um Zuladung zu gewinnen: Vorher klären, ob du dann noch fahren darfst. Mit B ist bei 3.500 kg Schluss.
  • Du hast einen ausländischen Führerschein oder einen alten Papierführerschein mit unklaren Einträgen: Fahrerlaubnisbehörde fragen, nicht raten.
  • Du fährst gewerblich oder mit Mitarbeitern: Dann greifen zusätzliche Vorschriften, die hier nicht behandelt werden.

Die Faustregel bleibt bis zur Umsetzung der EU-Regel einfach: Klasse B gleich 3,5 t. Alles darüber heißt C1 oder alter Dreier.

Häufige Fragen

Welchen Führerschein brauche ich für ein Wohnmobil?

Klasse B reicht für Wohnmobile bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Darüber brauchst du bis 7.500 kg die Klasse C1 oder den alten Führerschein der Klasse 3.

Ab wann darf man mit Klasse B ein Wohnmobil bis 4,25 Tonnen fahren?

In Deutschland Stand Oktober 2026 noch nicht. Der Verordnungsentwurf liegt dem Bundesrat vor und sieht die Anwendung ab dem 26. November 2029 vor. Bis dahin bleibt es bei 3.500 kg.

Was muss ich für die 4,25-Tonnen-Erweiterung tun?

Nach dem deutschen Entwurf eine Schulung von mindestens sieben Stunden in der Fahrschule absolvieren; eine Prüfung ist nicht vorgesehen. Danach wird die Schlüsselzahl 96.02 eingetragen. Zwei Jahre Vorbesitz der Klasse B sind für Wohnmobile nicht nötig.

Zählt für den Führerschein das tatsächliche Gewicht?

Nein. Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse im Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung, nicht das wirkliche Gewicht. Ein Wohnmobil mit eingetragenen 3,85 t darfst du mit Klasse B auch leer nicht fahren.

Welchen Führerschein brauche ich für Auto und Wohnwagen?

Klasse B reicht, wenn die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg ergeben. Bis 4.250 kg brauchst du die Schlüsselzahl B96, darüber die Klasse BE.

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